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Vorstand

VCD Nord e.V. und BI Prellbock: Zwei Tage nach dem Urteil zum Fernbahnhof Altona

Am 22. August hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht das Eilverfahren zur Verlegung des Bahnhofs Altona mit einem Baustopp beendet.

Wir, der VCD-Landesverband Nord e.V. und die Bürgerinitiative Prellbock-Altona ziehen aus dem Urteil und den zahlreichen Reaktionen folgende Schlüsse:

1. Das mit dem Eilverfahren verfolgte Ziel, Baumaßnahmen und nicht rückgängig zu machende Veränderungen zu verhindern, wurde erreicht.
Das mit dem Eilantrag von uns ebenfalls verfolgte Ziel, Bahn, Eisenbahnbundesamt und Stadt zu einem konstruktiven Dialog auf Fachebene zu bewegen, wurde bislang nicht erreicht.

2. Dem Gericht genügte die fehlende Verbindlichkeit des Fortbestands einer Autoverladeanlage zum Urteil. Es wird in der Urteilsbegründung darauf verwiesen, dass durchaus andere Mängel festzustellen seien, aber dieser eine bereits ausreiche. Wir hatten die Autoverladeanlage ebenfalls im Blick, sehen allerdings andere gravierende Mängel, die gar nicht geprüft wurden und nunmehr im Hauptsacheverfahren aufzuarbeiten sind.

3. Wir verstehen das Urteil dahingehend, dass eine gleichwertige Autoverladeanlage zumindest planfestgestellt sein muss, damit der Baustopp wieder aufgehoben werden kann. In Anbetracht von Flächenbedarf (in Hamburg!), notwendiger städtebaulicher und landschaftspflegerischer Einbindung und entsprechender Zufahrtswege mit Anbindung an das öffentliche Straßennetz und Gleisinfrastruktur erwarten wir keinen schnellen Projektfortschritt. Ein Plan B, mit dem diese Schritte bereits angegangen sein könnten, ist bisher nicht bekannt.   

4. Das Gericht führt mit Blick auf das parallel laufende Hauptsacheverfahren aus, dass die „bisher durchgeführte rechtliche Prüfung bereits die Beurteilung rechtfertige, dass der Planfeststellungsbeschluss an einem durchgreifenden rechtlichen Mangel leide“. Diese Feststellung ist aus unserer Sicht bemerkenswert, denn anscheinend hat das Gericht bereits Sichtungen vorgenommen und den „evtl. Bedarf weiterer Unterlagen“ angemeldet. Dies lässt für das Hauptsacheverfahren neben dem vermuteten Ausgang auch auf einen längeren (mehrjährigen) Zeithorizont schließen.

Wir sehen uns in unserer Befürchtung bestätigt, dass wesentliche Arbeiten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Planung gar nicht durchgeführt wurden. Hierzu zählen im Wesentlichen:

  • eine Variantenbetrachtung, die neben dem heutigen Fernbahnhof Altona im Bestand und der Maßnahme „Verlegung nach Diebsteich“ zumindest auch eine Variante „Beibehaltung des verkehrlich und betrieblich optimierten Fernbahnhofs Altona am heutigen Standort“ beinhaltet,
  • ein Verkehrsgutachten, das die nachfrageseitigen Auswirkungen der jeweiligen Varianten zumindest hinsichtlich Verkehrsmittel- und Verkehrswegewahl ermittelt und bewertet,
  • eine Verkehrsprognose zur Berücksichtigung kurz-, mittel- und langfristiger Veränderungen,
  • eine eisenbahnbetriebliche Untersuchung, die heute vorhandene und zukünftig zu erwartende Engpässe im Schienenbereich nördlich des Hauptbahnhofs identifiziert und Maßnahmen zur Beseitigung untersucht,
  • eine Umweltverträglichkeitsprüfung, die im Gegensatz zum vorgelegten Planergänzungsbeschluss auch quantitative Aussagen ermöglicht,  
  • eine Nutzen-Kosten-Betrachtung, die neben betriebswirtschaftlichen auch gesellschaftliche Aspekte einbezieht,
  • die Beauftragung unabhängiger Dienstleister.

5. Wir legen darüber hinaus Wert auf Transparenz und fachliche Gründlichkeit. Eine Maßnahme in der Größenordnung von 350 Mio. Euro muss jeder fachlichen Prüfung standhalten. Wir erwarten selbstverständlich, dass Investitionen im Bahnbereich sich in Vorteilen für die Reisenden und die Bahn niederschlagen.

6. Das Projekt „Fern-und Regionalbahnhof Altona am Diebsteich“ sehen wir als gescheitert an. Wir empfehlen, nicht bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu warten, sondern umgehend in den „ordnungsgemäßen“ Planungsprozess einzusteigen. Daran wirken wir gerne mit.

<link file:6542 download file>PDF-Download der Presseerklärung.

Für Bürgerinitiative Prellbock-Altona
Michael Jung

Für den VCD Landesverband Nord e.V.
Rainer Schneider

Kontakt: <link>geschaeftsstelle@vcd-nord.de,  <link>vcd-hamburg@web.de

 

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