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Betreibermodelle

Wer darf in Hamburg ein Fahrradhaus aufstellen und öffentliche Zuschüsse beantragen?

Es lassen sich drei Betreibermodelle unterscheiden, wobei das erste Modell für die Aufstellung eines Fahrradhäuschens auf privatem Grund gilt:

  • Grundeigentümer können jederzeit ein Fahrradhäuschen kaufen und es auf ihrem Privatgrundstück (Vorgarten, Hinterhof etc.) aufstellen. Je nach Größe und Standort (z.B. im Vorgarten) ist eine Baugenehmigung einzuholen. Der Eigentümer kann dann die Stellplätze in seinem Fahrradhaus den Hausbewohnern kostenfrei zur Verfügung stellen oder an sie vermieten.
  • Für den Fall, dass ein Hauseigentümer nicht genügend private Fläche zur Aufstellung eines Fahrradhäuschens zur Verfügung hat, kann er gegenüber dem Bezirksamt als Antragsteller für die Sondernutzung einer öffentlichen Fläche auftreten und das Fahrradhäuschen dann für die Hausbewohner betreiben. Dasselbe gilt auch für Vermieter oder Wohnungsbaugesellschaften. Eine finanzielle Förderung kann beantragt werden.
  • Auch potenzielle Nutzer eines Fahrradhäuschens können einen Antrag auf Sondernutzung einer öffentlichen Fläche stellen.

Hierfür ist zu beachten:

Zwölf Nutzer (z.B. Mieter) können sich zu einer Nutzergemeinschaft zusammenschließen. Bei weniger beteiligten Nutzern erhöhen sich die anteiligen Kosten, z.B. bei zwei einzustellenden Fahrrädern pro Person. Einer der Nutzer (von hier an Antragsteller genannt) stellt im Auftrag der Nutzergemeinschaft den Antrag beim zuständigen Bezirksamt. Ein Antrag auf finanzielle Förderung kann ebenfalls gestellt werden. Die Gesamtkosten oder die Kostendifferenz werden anteilig von den Nutzern getragen. Die Nutzer betreiben das Fahrradhäuschen in Eigenverantwortung, sind also auch für die Weiterbelegung bei Freiwerden von Stellplätzen selbst verantwortlich.

Nach außen, insbesondere dem Bezirksamt gegenüber, ist der Antragsteller verantwortlich. In mehreren Bezirken kann die Verwaltung auch an gemeinnützige Vereine übergeben werden.

Kalkulationstabellen für unterschiedliche Betreibermodelle

Je nach Betreibermodell, Mietergemeinschaft oder ein Vermieter, können die Unterhalts- und Mietkosten für die Nutzer unterschiedlich aufgeteilt werden. Anhand der hier als PDF Download verfügbaren Tabellen kann ein ungefährer Kostenaufwand im Vorfeld ermittelt werden. 

Die Kosten für Versicherung und Unterhalt wurden anhand der tatsächlich anfallenden Kosten der VCD Fahrradhäuschen ermittelt. Je nach Versicherung und Reinigungsabsprache können diese sich jedoch ändern.

Kalkulationstabelle Mietergemeinschaft (12 Personen)

Kalkulationstabelle 1 Vermieter