Nord

Fragen und Antworten

Klageverfahren

Worum ging es bei der Klage für den Erhalt von Altona?

Die Deutsche Bahn möchte gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg den Nah- und Fernbahnhof Altona schließen und durch Diebsteich ersetzen. Auf dem Gelände sollen Wohnungen gebaut werden. Eine Schließung des Fernbahnhofs Altona zugunsten Diebsteichs setzt zwingend voraus, dass Fahrgäste und der Betrieb Vorteile haben. Dabei stützt sich der VCD auch auf geltendes Eisenbahnrecht. Diese Vorteile sah der VCD Nord, unterstützt durch die Bürgerinitiative Prellbock Altona, jedoch zunächst nicht und klagte deshalb gegen dieses Projekt.

Welche Vorteile soll Diebsteich gegenüber Altona bringen?

Diebsteich als Durchgangsbahnhof mit sechs zusätzlichen Bahnsteigkanten für den Regional- und Fernverkehr macht betriebliches Kopfmachen bei der Bereitstellung der Züge überflüssig und vereinfacht so den bahnseitigen Betriebsablauf. Des Weiteren ergeben sich mit dem zusätzlichen Halt Vorteile für Reisende aus Teilen Schleswig-Holsteins die die Verbindungsbahn nutzen, also z.b. für das Ziel Sternbrücke, oder die den City-Tunnel nutzen, also z.B. für das Ziel Landungsbrücken. Das trifft insbesondere zu, wenn Regionalzüge künftig durchgebunden werden könnten. Zudem bieten sich am Diebsteich bahnsteiggleiche Umsteigemöglichkeiten vom Regional- auf den Fernverkehr, aber auch von Fernverkehrslinie zu einer anderen Fernverkehrslinie, an, die das Umsteigen für Reisende vereinfachen. Die P&R-Anlage am Diebsteich entlastet zudem das Zentrum Altonas vom PKW-Verkehr. Durch die neue Autoverladestation in Eidelstedt entfällt auch die autoverkehrliche Belastung des Bahnhofs Altona durch die Autozüge. Nachtreisezüge und Autozüge können zudem nach der Autoverladung zum Zustieg von Reisenden ohne PKW auch am Diebsteich halten und entlasten so zusätzlich Altona von PKW-Verkehren. So wird ein weiterer Beitrag zum autoarmen Ottensen geleistet.

Was sprach zuerst weiter für den Erhalt von Altona?

Altona ist ein bedeutender Wohn- und Arbeitsplatzstandort und ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Norden. Zehntausende Pendler*innen von und nach Schleswig-Holstein und dem Hamburger Westen haben hier ihr Ziel oder steigen hier täglich um. Heute können Fahrgäste aus dem Norden zwischen den Zielen Altona und Hauptbahnhof wählen. Nach Umsetzung der Planung müssen sie nach Altona Mitte immer in die S-Bahn umsteigen, viele davon sogar zweimal.

Der Bahnhof Altona ist ein  hundertprozentig barrierefreier Verknüpfungspunkt zwischen Nah- und Fernverkehr sowie zum Hamburger ÖPNV. Weiterhin ist er zentral zwischen zwei Fußgängerzonen gelegen und mit seiner direkten Anbindung an die Innenstadt mit Gastronomie und Einkaufsmöglichkeit im und nahe am Bahnhofsgebäude auch sozialer Ort für den Stadtteil. Altona hat acht Gleise und zusammen mit den beiden Umfahrungsgleisen am Diebsteich stellt er die Kapazität bereit, die ein wachsendes Fahrgast- und damit Zugaufkommen erfordert.

Wie ist der Rechtsstreit zur Verlegung des Bahnhofs ausgegangen?

Der Rechtsstreit zur Verlegung des Bahnhofs Altona ist offiziell beendet. Beweggründe und Abwägungen des VCD zum Verhandlungsergebnis können der Präsentation zum Verfahren für die Jahresmitgliederversammlung 2020 entnommen werden.

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG) hatte im August 2018 dem Eilantrag des VCD Nord stattgegeben. Die in den Planungen „vergessene“ Autoverladeanlage war nur ein vom Gericht benannter offensichtlicher Mangel, der alleine schon zur Verhängung des Baustopps ausreichte. Er war aber entsprechend der Urteilsbegründung nicht der einzige, und wohl auch nicht der schwerwiegendste.

Es fand ein Dialogverfahren, genannt „Faktencheck“, zwischen dem VCD Nord, der Bürgerinitiative Prellbock Altona sowie Vertreter*innen der Deutschen Bahn, Bezirksamt Altona und diversen Behörden unter Vorsitz von Finanzsenator Dr. Dressel statt. In den Terminen und untergeordneten Arbeitsgruppen wurden, anhand eines Sechs-Punkte-Kataloges des VCD, offene Fragen zu Fahrgastbelangen, verkehrlichen Entwicklungen sowie infrastrukturellen, ökologischen, wohnungsbaubezogenen und ökonomischen Aspekten geklärt.

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat im April 2020 den Vergleich zwischen dem Verkehrsclub Deutschland Nord e.V. (VCD), der Freien und Hansestadt Hamburg und der Deutschen Bahn AG (DB) bestätigt  (Az. 1 E 4/18.P). Zuvor hatte das Eisenbahn-Bundesamt als Genehmigungsbehörde des Bauprojekts die Annahme des gerichtlichen Vergleichs erklärt. Der Baubeginn des Fernbahnhofs Diebsteich erfolgte im Juli 2021.

Nach der im Februar 2020 am Verhandlungstisch unter Moderation von Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel zwischen VCD, Stadt und DB erzielten Einigung zur Bahnhofsverlegung hatte die alte und neue Hamburgische Bürgerschaft den verabredeten konkreten Maßnahmen und verbindlichen Prüfungen zur Projektgestaltung zugestimmt. Ein unabhängiges Ingenieurbüro hatte bestätigt, dass der neue Bahnhof am Diebsteich die geforderten bis zu 31 Züge pro Stunde bewältigen kann und damit für die Zukunft des Bahnverkehrs ausreichend robust geplant wird. Im Anschluss hatten der VCD, die Stadt und die DB den Vergleich verbindlich angenommen. Mit der erfolgten Bestätigung des OVG ist der Rechtsstreit endgültig beendet.

Dialogforum

Wie kam es zur Einführung des Dialogforums?

Die Einrichtung des Dialogforums ist ein wesentlicher Bestandteil der Verständigung zur Verlegung des Bahnhofs Altona. Im Rahmen ihrer Einigung zur Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona an den Diebsteich hatten die Freie und Hansestadt Hamburg, die Deutsche Bahn und der Verkehrsclub Deutschland die Einrichtung eines dauerhaften Dialogforums beschlossen. Das Dialogforum ist eine Plattform zur Stärkung des Schienennetzes in Hamburg. Teilnehmende sind die Partner der Verständigung und je nach Themenlage weitere Akteure. Die Umsetzung der Vereinbarungen wird im Plenum des Dialogforums diskutiert und begleitet. Mit der Einrichtung des Dialogforums wurde ein wichtiger Schritt für die Mobilitätswende in Hamburg unternommen.

Wer nimmt am Dialogforum teil?

Mitglieder des Dialogforums sind neben den Partnern der Verständigung, der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, der Finanzbehörde, der DB Netz AG, der DB Station&Service AG und dem Verkehrsclub Deutschland Landesverband Nord e.V., Vertreterinnen und Vertreter weiterer Institutionen der Freien und Hansestadt Hamburg, von Verkehrsunternehmen und -verbunde sowie von Fahrgast- und Mobilitätsverbänden.

Gemäß der Vereinbarung von Stadt, Bahn und VCD verpflichtet sich das Dialogforum dem „Ziel einer zeitnah wirksamen, umfassenden und nachhaltigen Stärkung des öffentlichen Verkehrs im Interesse der Fahrgäste in und um Hamburg“. Im Plenum und dessen Arbeitsgruppen sollen Fortschritte und Maßnahmen unter externer Moderation erörtert und konkretisiert werden. Die Lenkungsrunde des Forums hatte dafür eine Geschäftsstelle ausgeschrieben. Beauftragt wurde nun die Agentur Arcadis, Spezialist im Bereich Dialogverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Wie tagt das Dialogforum? / Wie setzt sich das Dialogforum zusammen?

Die Umsetzung der Vertragsinhalte erfolgt in einem Dialogforum, das sich aus den Formaten Lenkungskreis, Plenum und Informationsveranstaltung zusammensetzt. Der Lenkungskreis, bestehend aus je zwei Mitgliedern der drei Vertragspartner, leitet den Prozess und stimmt sich in zeitlich enger Taktung ab. Das Plenum umfasst zusätzlich Vertreter Hamburger Behörden und Verkehrsunternehmen, benachbarter Bundesländer und von Verkehrsverbänden. Es trifft alle vier Monate zusammen und diskutiert die Maßnahmen aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Lenkungskreis und Plenum tagen als nicht öffentliche Gremien. Bei der einmal pro Jahr stattfindenden Informationsveranstaltung werden Politik, Medien und die interessierte Öffentlichkeit über den Arbeitsfortschritt in Kenntnis gesetzt. Die genaue Zusammensetzung der Teilnehmenden der Informationsveranstaltung wird vom Lenkungskreis festgelegt.

Das Dialogforum ist zunächst für eine Dauer von fünf Jahren angelegt. Teilnehmende erhalten keine Aufwandsentschädigung.

Welche Rolle übernimmt der VCD Nord im Lenkungskreis?

Der VCD Nord ist gleichberechtigter Partner im Lenkungskreis des Dialogforums und für die Umsetzung der Vereinbarung mitverantwortlich. Damit verbunden sind zahlreiche Besprechungen und Beschlussfassungen in unterschiedlichen Gremien, aber vor allem schriftliche Ausarbeitungen wie Lastenhefte, Begleitung von Ausschreibungsverfahren für Planungsleistungen, Mitwirken bei Vergabeentscheidungen und die Begleitung von Fachgutachten.

Welche Maßnahmen umfasst das Dialogforum?

Die Vereinbarung zwischen Deutscher Bahn, Stadt Hamburg und dem VCD Nord zur Verlegung des Regional- und Fernbahnhofs Altona umfasst Maßnahmen, die weit über den neuen Standort Diebsteich hinaus wirken, wie die Einführung von Personenverkehr auf der sog. Güterumgehungsbahn (GUB) mittels weiterer S-Bahnlinien oder durchgebundenen Regionalverkehrslinien, aber auch Projekte wie die S32 und S4 West, Verbindungsbahn-Entlastungstunnel (VET) und eine zweite Elbquerung,. Der Vertrag verpflichtet die beiden Vorhabenträger Deutsche Bahn und Stadt Hamburg, gemeinsam und in enger Abstimmung mit dem VCD Nord das System Schiene im Interesse der Fahrgäste zu entwickeln.

Welche Ergebnisse kann das Dialogforum schon jetzt vorweisen?

Wie beabsichtigt, wurde das Plenum intensiv genutzt, um das Vorhaben mit anderen Planungen und Überlegungen von Seiten der Bezirke, des Landes Schleswig-Holstein und betroffener Verkehrsunternehmen abzugleichen. Die Diskussion ist notwendig, um mögliche Konflikte etwa zwischen zweigleisigem Ausbau und angrenzendem Wohnungsbau zu vermeiden.

Eines der ersten größeren Themen, die im Dialogforum behandelt wurden, war der Ausbau der Güterumgehungsbahn (GUB) für den Personenverkehr, wurde von den Teilnehmern einvernehmlich begrüßt. Erste Untersuchungen zeigen ein hohes Fahrgastpotenzial, welches zur Entlastung der Straßen vom Autoverkehr beitragen würde.

Ergebnis des Plenums war folgerichtig die Beauftragung einer Machbarkeitsuntersuchung, in der eine Reihe infrastruktureller und betrieblicher Varianten für die Nutzung der Güterumgehungsbahn durch den Personenverkehr zu entwickeln und zu bewerten sind. Es hat sich herauskristallisiert, dass ein Vorläuferbetrieb Elmshorn-Pinneberg-City Nord möglich wäre. Zudem kann die Durchbindung von Regionalzügen mit Eröffnung des Fernbahnhofs Diebsteich erwähnt werden.

Welche Auswirkungen haben die Empfehlungen und Stellungnahmen des Dialogforums?

Bei der Einbindung des Dialogforums in die Entscheidungsfindung besteht ein Berücksichtigungsgebot durch die Deutsche Bahn und Hamburger Politik der Stellungnahmen und Meinungsbilder. Die Stellungnahmen und Voten werden allen Entscheidungsvorlagen an die formal entscheidungsbefugten Entscheidungsträger und Gremien auf Bahn- und politischer Seite beigefügt und soweit möglich berücksichtigt. Sollten Inhalte der Stellungnahmen nicht aufgenommen werden, ist dies von der Deutschen Bahn und der Politik gegenüber dem Dialogforum jeweils zu begründen und zu erläutern.

Über den Fortlauf der Ergebnisse können Sie sich auf der Webseite des Dialogforums informieren:

https://www.dialogforum-schiene-hamburg-altona.de/sitzungen

Aktuelle Meldungen

Nord, Altona, Hamburg
News-System (PMs & Nachrichten)

Aktuelles zum Bahnhof Altona - Mitgliederinformation des LV Nord

Regional- und Fernbahnhof Altona:

Im Februar hatten wir Sie über die Verständigung mit Bahn und Stadt zum Regional- und Fernbahnhof Altona informiert. Als Voraussetzung für die Zustimmung des VCD Nord zum Vergleich wurde der Nachweis der Leistungsfähigkeit aufgeführt. Am 27.03. wurde jetzt das Gutachten vorgestellt und das Zertifikat erteilt. Kommende Woche wird das Ergebnis des Prüfprozesses veröffentlicht. Wir wollen Sie im Vorfeld über diesen wichtigen Schritt informieren.

Leistungsfähigkeit des Regional- und Fernbahnhofs Altona:

Der vom VCD Nord beklagte Planfeststellungsbeschluss sieht 25 Züge in der Spitzenstunde vor. Dies ist in Hinblick auf die notwendige Stärkung der Schiene zu wenig und wir hatten deutliche Zweifel an der Kapazität des Bahnhofs geäußert. Der Bahnhof darf kein Nadelöhr sein und muss auch für  Erweiterungen aufwärts kompatibel umgesetzt werden.

Unter dem Druck der Verhandlungen hat sich die Deutsche Bahn verpflichtet, den Bahnhof mit einer Kapazität von nunmehr 31 Zügen zu versehen. Die Planung wurde dafür u.a. um 18 zusätzliche Weichen erweitert, um parallele Ein- und Ausfahrten zu ermöglichen. Das nahmen wir mit Genugtuung zur Kenntnis, mussten aber sichergehen und  entschieden uns für eine zweigleisige Prüfung:

Wir fragten beim Bundesministerium für Verkehr nach, ob die Planungen mit den Vorgaben der Bundesregierung zur Verdopplung der Reisendenzahlen, zum Deutschlandtakt und mit Überlegungen zum viergleisigen Ausbau der Verbindungsbahn bei Tunnelführung der S-Bahn in Einklang stehen. Der Beauftragte der Bunderegierung für den Schienenverkehr, Herr Enak Ferlemann, schreibt dem VCD:

„Da mehr Verkehr auf die umweltschonende Schiene verlagert werden soll, wurde eine Steigerung der Leistungsfähigkeit des neuen Bahnhofs Hamburg-Altona mit einer Abwicklung von bis zu 31 Zügen in der Spitzenstunde bei guter Betriebsqualität zugesichert. Dadurch wird gewährleistet, dass die zu erwartende Steigerung des Schienenverkehrs auch mit dem neuen Bahnhof bewältigt werden kann. Der neue Bahnhof Hamburg-Altona liegt den Planungen zum Deutschlandtakt zugrunde und verfügt über ausreichende Kapazitäten. Für den S-Bahntunnel sind keine baulichen Vorleistungen im Bereich des neuen Bahnhofs Hamburg-Altona notwendig.“

Wir forderten neben der politischen eine gründliche fachliche Bewertung der Leistungsfähigkeit und schlugen im Verhandlungskreis das zu beauftragende Institut SMA vor. Es war uns sehr wichtig, einen anerkannten und unabhängigen Gutachter zu gewinnen, der u.a. für die Planung des Deutschland- und des SH-Taktes verantwortlich ist. SMA prüfte die vorliegende Planungen, rechnete selbst und kommt zu folgendem Ergebnis:

„Der geplante neue Bahnhof weist auch dank vieler paralleler Fahrmöglichkeiten sehr gute Voraussetzungen fu?r eine hohe Leistungsfa?higkeit aus. Alle prognostizierten Zugfahrten sowie alle Abstell- und Bereitstellungsfahrten sind richtlinienkonform konfliktfrei darstellbar. Das Testat für die von der DB Netz AG durchgeführte Herangehensweise und Fahrplankonstruktion für den Bahnhof Altona mit 31 Zügen in der Spitzenstunde wird erteilt.“

Verkehrs- und Eisenbahningenieure des VCD (Bund und Land) waren in den Prozess eng eingebunden. Aus unserer Sicht ist der Bahnhof Altona politisch abgesichert und seine Leistungsfähigkeit hinreichend nachgewiesen.

Fazit:

Unsere vor mehr als zwei Jahren formulierte Kritik an Umfang und Tiefe der Planung erwies sich als berechtigt.
Auch bestätigte der anschließende Faktencheck unsere Befürchtung eines schlechteren Bahnhofs bei reinem Ersatz Eins-zu-Eins. Dem konnten wir so keinesfalls zustimmen.

Recht zu haben hilft aber nicht immer. So war weder auf Bundes- noch auf Landesebene (Schleswig-Holstein und Hamburg) noch beim Bezirk eine nennenswerte Stimmung „Pro Bahnhof Altona“ zu erzeugen. Vielmehr sieht der neue Verkehrsvertrag zur RB 71, der im Stundentakt zwischen Wrist und Itzehoe nach Altona verkehrenden Linie, eine Verlegung zum Hamburger Hauptbahnhof vor. Der Leistungsbesteller, das Land Schleswig-Holstein begründet dies mit der größeren Bedeutung von Hauptbahnhof und Hamburger Innenstadt. Damit verliert Altona rund 40% aller Fahrgäste im Regional- und Fernverkehr. Daran kann auch die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss nichts ändern.

So mussten wir leider erkennen, dass unser vorrangiges Ziel, die Rolle der Fahrgäste und das System Schiene insgesamt zu stärken, nicht über das erklärte Ziel „Erhalt des Bahnhofs Altona“ zu erreichen war.

Aber die erarbeiteten Ergebnisse des Faktenchecks, die Klage und die anstehende Wahl eröffneten uns ein beachtliches Verhandlungspotenzial, das wir im Verständigungspapier (siehe Sondernewsletter 1/2020 auf unserer Homepage) weitestgehend umsetzen konnten. Nachteile durch die Verlegung werden überkompensiert.

Wir haben die Klage gegen einen vor Gericht geschlossenen Vertrag mit Stadt und Bahn nebst politischer Zustimmung in der Hamburger Bürgerschaft eingetauscht. Die Vereinbarung steht und lässt sich zukünftig durch anderslautende politische Beschlüsse nicht aufheben.

Auch bei positivem Ausgang des Rechtsstreits wären die in der Verständigung erzielten Ergebnisse (u.a. Verpflichtung von 31 Zügen) nicht annähernd erreichbar gewesen. Wir hatten aber auch Sorge, dass bei Aufheben des Planfeststellungsbeschlusses der neue Bahnhof verhindert wird, die  Regionalzüge den Bestandsbahnhof aber auch nicht mehr bedienen und ohne Halt an Altona vorbeifahren. Dieses Risiko durften wir nicht eingehen.

Wir hätten aber auch verlieren können. Dann wäre der Planfeststellungsbeschluss umgesetzt worden, ohne Verständigungspapier, ohne hinreichende Kapazität für zukünftige Ausbauten. Aus Gerichtskreisen war zu erfahren, dass die von uns mit Recht beklagten Planungsdefizite durch die Erkenntnisse des Faktenchecks einschließlich des Gutachtens zur Leistungsfähigkeit deutlich gemindert wurden. Der Ausgang des Rechtsstreits war somit offen.

Für den Kompromiss mussten sich die Verhandlungspartner Bahn, Stadt und VCD Nord bewegen. Unterm Strich werden wir am neuen Bahnhof 50% mehr Fahrgäste gegenüber heute am bestehenden und 25% mehr ÖPNV-Nutzer in Altona und Eimsbüttel vertraglich zugesichert erreichen. Das Leistungsangebot in Altona und in weiten anderen Teilen der Stadt wird u.a. durch Nutzung der Güterumgehungsbahn deutlich verbessert, der Hauptbahnhof entlastet  und die Leistungsfähigkeit erstmalig vertraglich gesichert. Das ist weitaus mehr, als wir ursprünglich erhofften… und wohl das Maximum dessen, was erreichbar war.

Kommen Sie bei Fragen zu Details und Hintergründen gerne auf uns zu. Aus gegebenem Anlass bitten wir um Kontaktaufnahme per Mail.

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