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Fahrrad, Flensburg, Straßenverkehr, Verkehrssicherheit
Ortsgruppe Flensburg

28. April: Neue Straßenverkehrsordnung in Kraft

"Sie ist da! Die StVO-Novelle tritt am 28. April in Kraft. Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter!", so Bundesminister Andreas Scheuer auf der Internetseite seines Ministeriums. Um schwächere Verkehrsteilnehmer stärker zu schützen, wurden neue Regelungen geschaffen und Bußgelder verschärft - eine Verbesserung vor allem für den Radverkehr.

Die Ortsgruppe des VCD begrüßt die neuen Regelungen. Stadtverwaltung und Ratsversammlung in Flensburg werden gebeten, die Chancen für Fuß- und Radverkehr zu nutzen. So sollte jetzt die Einrichtung von Fahrrad- und Tempo-30-Zonen geprüft und die Möglichkeit des Überholverbots in schmalen Straßen angewendet werden. Einbahnstraßen können vermehrt für den Radverkehr geöffnet und Abstellflächen für Lastenräder ausgewiesen werden.

Erst kürzlich haben die Bürger*innen im Rahmen der Befragung für den Lärmaktionsplan überaus deutlich gemacht, wie dringend sie sich mehr Tempolimits, Verkehrskontrollen und bauliche Lärmschutzmaßnahmen wünschen (mehr).
Daher ergeht auch die Bitte an die kommunale Verkehrsüberwachung und die Polizei, Sorge zu tragen, dass die neuen Regelungen bekannt und eingehalten werden.

Für mehr Verkehrssicherheit und einen dauerhaften Ausbau der Fuß- und Radwege fordert der VCD eine weitere Öffnung des Straßenverkehrsrechts. Dazu gehört auch, Tempo 30 grundsätzlich als Regelgeschwindigkeit innerorts einzuführen.

Die neuen Regelungen

Hier einige der Neuerungen:

    Schutz des Radverkehrs

    • Fahrzeuge müssen einen Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts beim Überholen von Menschen zu Fuß und auf dem Rad einhalten.
    • Rechtsabbiegende Kfz über 3,5 t müssen innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) einhalten.
    • Für Parken auf Geh- und Radwegen und das jetzt verbotene Halten auf Schutzstreifen (gestrichelte weiße Linie) und Parken und Halten in zweiter Reihe wurden die Geldbußen auf bis zu 100 Euro erhöht.
      Wenn durch Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden oder wenn das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt, gibt es zudem einen Punkt im Flensburger Register.
    • Parken vor Kreuzungen und Einmündungen ist in einem Abstand von bis zu je 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten, wenn ein straßenbegleitender baulicher Radweg vorhanden ist.
    • Grünpfeilregelungen gelten nun auch für Radfahrende, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Es gibt einen neuen Grünpfeil für den Radverkehr.
    • Fahrradzonen können leichter eingerichtet werden. Es gilt die Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 km/h. Radfahrende dürfen nicht gefährdet oder behindert werden.
    • Park- und Ladeflächen können speziell für Lastenräder ausgewiesen werden.
    • Ein neues Verkehrsschild verbietet Kfz das Überholen von Fahrrädern.
    • Einbahnstraßen sollen vermehrt für Radfahrende in Gegenrichtung freigegeben werden.
    • Zum Schutz der Fußgänger wird das Bußgeld für Fahrradfahren auf Gehwegen auf 55 bis 100 Euro erhöht.

    Parken und Halten

    • Allgemeine Halt- und Parkverstöße werden mit bis zu 25 Euro geahndet.
    • Die Geldbuße für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz steigt auf 55 Euro.
    • Bei Verletzung der Sorgfaltspflicht beim Ein- und Aussteigen werden die Geldbußen künftig verdoppelt.

    Geschwindigkeit und Lärm

    • Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.
    • Die Strafe für sogenanntes Auto-Posing, also Verursachen von unnötigem Lärm und Abgasbelästigung sowie unnützes Hin- und Herfahren, wird auf bis zu 100 Euro angehoben.

    Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:

    • “Wir machen den Straßenverkehr noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter” – mehr
    • “Die neuen Bußgelder” – mehr
    • “Street Love Story”. Die neue Straßenverkehrsordnung als bebilderte Übersicht. PDF-Datei – mehr

    Weiterlesen: Die Änderungen im Überblick

    • Bayerischer Rundfunk BR Wissen: “Neue Verkehrsregeln: Das ändert sich jetzt auf unseren Straßen” (24.04.2020) – mehr
    • VCD Verkehrswende Blog:” VCD-Bilanz zur neuen Straßenverkehrsordnung” (24.02.2020) – mehr

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