Nord,
VCD Nord: Hamburg und Schleswig-Holstein
Die bundesweite Deckelung der Bewohnerparkausweisgebühr von 30,70 Euro pro Jahr wurde 2020 aufgehoben und es damit den Ländern ermöglicht, ihre Kommunen zu ermächtigen, die Höhe der Preise ortsspezifisch und bedarfsorientiert festzulegen. Die überwältigende Mehrheit der Bundesländer hat den Spielraum genutzt, während Schleswig-Holsteins Regierung bis heute am billigen Pauschalpreis von 30,70 Euro festhält.
So divers wie Schleswig-Holsteins Städte und Gemeinden sind, so notwendig ist der Spielraum im Parkraummanagement. Die CDU in SchleswigHolstein traut es den Gemeinden augenscheinlich nicht zu, ortsspezifisch und bedarfsorientiert Parken zu bepreisen. Dabei deckt die Gebühr von 30,70 Euro pro Jahr nicht einmal die Kosten, die in der Verwaltung anfallen. Mit ihrer nicht nachvollziehbaren Haltung gängelt die CDU die eigenen Kommunen und zwingt ihnen Mindereinnahmen auf. Und das sind Steuergelder - auch von denjenigen, die einen eigenen Stellplatz haben, sich einen in einem Parkhaus mieten oder überhaupt gar kein Auto besitzen.
"Es ist wirklich nicht nachvollziehbar, hier passiert Wahlkampf auf dem Rücken der Gemeinden", klagt Janna Schulte, Vorstandsmitglied im VCD Nord e.V. und fordert: "Bewohnerparkgebühren müssen ortsspezifisch angepasst werden können, und dieser Spielraum muss den Gemeinden sofort ermöglicht werden." Die Forderung ist nicht neu, bereits im Mai 2023 forderte der VCD Nord e.V. die Flexibilisierung. "Das ist besonders enttäuschend, weil die Öffnung für die Gemeindem beim Bewohnerparken auch im Koalitionsvertrag vereinbart ist", so Schulte. Der VCD Nord e.V. setzt sich weiterhin vehement dafür ein, dass dieses Versprechen auch in dieser Legislatur eingelöst wird.
Hintergrundinformation zu Bewohnerparkausweisen
Bewohnerparkgebühren sind ein entscheidendes Instrument im Parkraummanagement, neben Sammelgaragen und Parkhäusern, Parkraumbewirtschaftung sowie der Regulierung der Zahl von Parkplätzen. Ziel von Bewohnerparkgebieten ist es, den öffentlichen Straßenraum für das Parken von Anwohner*innen freizuhalten und z.B. Pendler*innen wegzulenken. Für Bewohner*innen wird es spürbar leichter, einen Parkplatz in der Nähe zu finden. Ein Anrecht auf einen Parkplatz haben sie durch den Bewohnerparkausweis nicht.
Für Rückfragen:
Janna Schulte, janna.schulte@vcd-nord.de