Es lassen sich drei Betreibermodelle unterscheiden, wobei das erste Modell für die Aufstellung eines Fahrradhäuschens auf privatem Grund gilt:
Zwölf Nutzer (z.B. Mieter) können sich zu einer Nutzergemeinschaft zusammenschließen. Bei weniger beteiligten Nutzern erhöhen sich die anteiligen Kosten, z.B. bei zwei einzustellenden Fahrrädern pro Person. Einer der Nutzer (von hier an Antragsteller genannt) stellt im Auftrag der Nutzergemeinschaft den Antrag beim zuständigen Bezirksamt. Ein Antrag auf finanzielle Förderung kann ebenfalls gestellt werden. Die Gesamtkosten oder die Kostendifferenz werden anteilig von den Nutzern getragen. Die Nutzer betreiben das Fahrradhäuschen in Eigenverantwortung, sind also auch für die Weiterbelegung bei Freiwerden von Stellplätzen selbst verantwortlich.
Nach außen, insbesondere dem Bezirksamt gegenüber, ist der Antragsteller verantwortlich. In mehreren Bezirken kann die Verwaltung auch an gemeinnützige Vereine übergeben werden.
Je nach Betreibermodell, Mietergemeinschaft oder ein Vermieter, können die Unterhalts- und Mietkosten für die Nutzer unterschiedlich aufgeteilt werden. Anhand der hier als PDF Download verfügbaren Tabellen kann ein ungefährer Kostenaufwand im Vorfeld ermittelt werden.
Die Kosten für Versicherung und Unterhalt wurden anhand der tatsächlich anfallenden Kosten der VCD Fahrradhäuschen ermittelt. Je nach Versicherung und Reinigungsabsprache können diese sich jedoch ändern.
Kalkulationstabelle Mietergemeinschaft (12 Personen)
Kalkulationstabelle 1 Vermieter