In allen Bezirken gelten in jedem Fall dieselben grundsätzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung sowie die Pflichten des Antragstellers.
Die Regelungen für das Aufstellen von Fahrradhäuschen in den einzelnen Hamburger Bezirken unterscheiden sich jedoch in einigen Punkten, auf die im Folgenden gezielt eingegangen wird. Die Angaben, auch diejenigen zur Bearbeitungszeit, beziehen sich auf eine Umfrage des VCD Nord bei den Bezirksämtern in der zweiten Hälfte des Jahres 2011.
In den einzelnen Bezirken können sich laufend Änderungen ergeben; eine vereinheitlichung wäre wünschenswert. jeder Antragsteller sollte sich vor dem Einreichen eines Antrags beim Bezirksamt nochmals bei der zuständigen Stelle informieren, ob die Unterlagen vollständig sind. Hier gehts zu den Kontaktadressen.
Die hier angefügte Tabelle stellt die wichtigsten Grundinformationen für die Beantragung eines Fahrradhäuschens auf öffentlichem Grund in den einzelnen Bezirken gegenüber.
k.A.: keine Angaben
* Haftbar und verantwortlich bleibt der Hausbesitzer bzw. der Antragsteller, der sich per Vollmacht durch den Verband vertreten läßt.
Im Bezirk Altona befinden sich die meisten Fahrradhäuschen im Bereich Altona Altstadt und Ottensen. Hier im verdichteten Stadtgebiet bestehen die größten Chancen auf Genehmigung eines Standortes im öffentlichen Raum.
Die Antragstellung erfolgt wie hier beschrieben.
Gemeinnützige Verbände (VCD, ADFC etc.) dürfen keinen Antrag auf Errichtung eines Fahrradhauses stellen.
Ein Baukostenzuschuss ist grundsätzlich möglich. Der Standort wird vom Antragsteller vorgeschlagen, er muss jedoch in unmittelbarer Nähe des Wohnortes liegen. Der Ortstermin zur Überprüfung des Standortes wird ohne den Antragsteller durchgeführt. Sollte der Standort bei einer Ortsbegehung mit Vertretern der Polizei, dem Wegewart und einem Vertreter der Stadtplanung als unpassend abgelehnt werden, kann vor Ort bei einem Ortstermin nach einem neuen Standort gesucht werden. Genehmigt werden grundsätzlich nur zwölfeckige Fahrradhäuser des Typs Ottensen (siehe Hersteller). Pkw-Stellplätze werden nur nach Entscheidung durch die Polizei umgewidmet.
Wildplakatierungen an aufgestellten Fahrradhäuschen sind zu entfernen. Unterlassene Instandsetzungsarbeiten können zum Entzug der Sondernutzungserlaubnis führen.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit des Antrages wird mit vier bis sechs Wochen, in jedem Fall nicht länger als drei Monate angegeben.
Wenn die Voraussetzungen bestehen, werden grundsätzlich Fahrradhäuschen genehmigt. Gemeinnützige Verbände dürfen keinen Antrag stellen. Zusätzlich zum Antrag auf Sondernutzung muss noch ein Aufgrabeschein gelöst werden.
Baukostenzuschüsse werden nicht gewährt. Der Standort wird vom Antragsteller in Abstimmung mit dem Bezirksamt und der Polizei ausgewählt. Der Wohnort muss nicht in unmittelbarer Nähe des Standortes sein. Zugelassen ist der zwölfeckige Typ Ottensen, aber auch jeder andere abgenommene und statisch genehmigte Haustyp. Pkw-Stellplätze dürfen nicht umgewidmet werden.
Das Fundament des Fahrradhäuschens muss durch eine Fachfirma erstellt und vom Wegewart abgenommen werden.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit des Antrags beträgt drei Monate.
Für Genehmigungen werden hauptsächlich dicht bebaute Altbaugebiete favorisiert. In Grün- und Erholungsanlagen werden Fahrradhäuschen nicht genehmigt. Gemeinnützige Verbände können einen Antrag stellen. Die Zustimmung zum Sondernutzungsantrag durch das Findungsgremium muss einmütig erfolgen.
Zuschüsse werden in einer Höhe von 3.000 Euro gewährt. Vor der Standortwahl muss das Straßenbaurevier informiert werden, der Wegewart weist dann einen Standort zu. Der Standort muss in unmittelbarer Nähe des Wohnortes liegen (maximal ca. 100m). Genehmigt wird auf öffentlichem Grund das zwölfeckige Fahrradhäuschen Typ Ottensen.
Auf privatem Grund besteht diese Festlegung nicht. Pkw-Stellplätze können in Ausnahmefällen mit dem Einverständnis der zuständigen Polizei umgewidmet werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt nach Eingang aller Unterlagen ein bis zwei Monate.
Bisher gab es im Bezirk Harburg, laut Fragebogenabfrage im Sommer 2011, keinen Bedarf an Fahrradhäuschen, eine Genehmigung ist jedoch grundsätzlich möglich. Ein gemeinnütziger Verband kann auch als Antragsteller auftreten, aber immer nur als Bevollmächtigter. Erlaubnisinhaber wäre der vertretene Antragsteller, der auch die Gebühren, die Instandhaltung und die Haftung übernehmen muss. Kosten für die Sondernutzungsgenehmigung sind vom Einzelfall abhängig.
Der Standort für das Fahrradhäuschen muss vom Antragsteller angegeben werden und wird im Bedarfsfall bei der Überprüfung angepasst.
Standortfragen, Fahrradhaustyp sowie die Umwidmung von Pkw-Stellplätzen sind Einzelfallentscheidungen.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit des Antrags beträgt nach Angabe der Behörde 1 bis 2 Wochen.
Anträge für Fahrradhäuschen wurden bisher hauptsächlich für die Bereiche St. Pauli und St. Georg gestellt. Gemeinnützige Vereine können als Antragsteller auftreten.
Zuschüsse werden grundsätzlich in der Höhe der Hälfte des Anschaffungspreises gewährt, maximal jedoch 3.000 Euro. Die Standortwahl erfolgt bei einem Ortstermin mit der Stadtplanungsabteilung, dem Straßenbaurevier, der Polizei und dem Antragsteller. Der Standort muss nicht in unmittelbarer Nähe des Wohnortes des Antragstellers liegen. Zugelassen ist das zwölfeckige Fahrradhaus Typ Ottensen. Pkw-Parkplätze können umgewidmet werden. Die Abnahme des Fahrradhäuschens wird vom Wegewart und der Abteilung Fachmanagement des öffentlichen Raumes durchgeführt.
Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der jeweiligen Problemlage.
Fahrradhäuschen können in allen Straßenbereichen des Bezirks genehmigt werden. Gemeinnützige Verbände dürfen nicht als Antragsteller auftreten.
Zuschüsse werden gewährt, jedoch nur maximal 3.000 Euro für die zwölfeckigen Fahrradhäuschen Typ Ottensen. Der Standort wird vom Antragsteller ausgewählt und muss vor dessen Grundstück liegen. Es darf kein Pkw-Stellplatz umgewidmet werden. Stadtplanerisch überprüft werden noch das Umfeld, Denkmalschutz und die Einfügung ins Stadtbild, ein einheitlicher Fahrradhaustyp (Typ Ottensen) für den ganzen Bezirk ist gewünscht. Die Abnahme des Fahrradhäuschens erfolgt durch den Wegewart.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt drei bis vier Monate.
Bisher wurden in Wandsbek keine Fahrradhäuschen genehmigt. Jedoch besteht durch einen Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.11.2011 nun auch im Bezirk Wandsbek die Möglichkeit zur Beantragung eines Fahrradhäuschens und seine Aufstellung auf öffentlichem Grund. Ein gemeinnütziger Verband kann auch als Antragsteller auftreten, aber immer nur als Bevollmächtigter. Inhaber der Sondernutzungsgenehmigung wäre der vertretene Antragsteller, der auch die Gebühren, die Instandhaltung und die Haftung übernehmen muss.
Zuschüsse werden nicht gewährt. Grundsätzlich können Pkw-Stellplätze nicht umgewidmet werden, wohl aber im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.
Die Genehmigung eines Häuschens ist jeweils eine Einzelfallentscheidung.