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Antragstellung

So gehen Sie vor

Bei der Antragstellung für ein Fahrradhäuschen sind einige grundlegende Dinge zu beachten. Darunter fallen u.a. die Beantragung einer Sondernutzungs- und Baugenehmigung und das Überprüfen ob eine finanzielle Förderung möglich ist. Auch sollte man sich bei der Antragstellung über die auf einen zukommenden Pflichten im Klaren sein. Die wichtigsten Punkte haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Sondernutzungsgenehmigung / Baugenehmigung

Grundsätzlich gilt: Eine Sondernutzungsgenehmigung ist nur für die Aufstellung eines Fahrradhäuschens auf öffentlichem Grund Voraussetzung. Bei privaten Grundstücken genügt, je nach Modell und Standort des Fahrradhäuschens, eine Baugenehmigung (zu beantragen bei Bauabteilungen der Bezirksämter).
Der erste Schritt zur Errichtung eines Fahrradhäuschens auf öffentlichem Grund ist also der Antrag auf Sondernutzungsgenehmigung. Grundlage hierfür sind die §§16 und 19 des Hamburgischen Wegegesetzes. Demnach ist eine Sondernutzung jede Nutzung der öffentlichen Wege, die ihren Gebrauch durch andere dauernd ausschließt, in den Wegekörper eingreift oder über die Teilnahme am allgemeinen öffentlichen Verkehr (Gemeingebrauch) oder Anliegergebrauch hinausgeht.

Der Antrag muss beim zuständigen Bezirksamt gestellt werden. Dem Antragsteller kann eine Sondernutzungsgenehmigung zeitlich befristet mit Option auf Verlängerung erteilt werden. Sie kann bei Bedarf allerdings auch widerrufen werden. Gebühren für die Sondernutzung fallen nicht an. Entsprechende Formulare können im Internet im PDF-Format heruntergeladen werden. Hier finden Sie die entsprechenden Links.

Voraussetzung ist, dass es keinen Raum im Wohnhaus oder auf dem Grundstück gibt, der sich für das Abstellen von Fahrrädern eignet. Desweiteren muss eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden und der Antragsteller ist verantwortlich für die Instandhaltung des Fahrradhäuschens. Diese beiden Punkte gehören auch zu den allgemeinen Pflichten eines Antragstellers, egal ob das Fahrradhaus gefördert wird oder nicht, ob es auf öffentlichem oder privatem Grund aufgestellt wird.

Eingereicht werden müssen mit dem Antrag in der Regel eine genaue Ortsbeschreibung, möglichst ein Lageplan (Ausschnitt Flurkarte) des gewünschten Standortes mit Fotos, wenn möglich ein Ausdruck von Google-Maps sowie eine Begründung, warum keine Abstellmöglichkeit für Fahrräder im Haus oder auf einem Privatgrundstück geschaffen werden kann.

Bei Überlegungen zum Standort sind im Vorfeld einige Punkte zu berücksichtigen, damit der Antrag auch positiv beschieden werden kann.

Hierunter fallen:

  • Das Fahrradhäuschen muss einen Abstand von 5 Metern zum nächsten Gebäude haben, Geh- und Radwege müssen freigehalten werden.
  • Die Umwidmung von Kfz-Parkplätzen oder Flächen auf Fahrbahnniveau ist laut Auskunft mehrerer Bezirksämter nur in Ausnahmefällen möglich, bleibt also vorerst eine Einzelfallentscheidung.
  • Der Standort sollte in unmittelbarer Nähe des Wohnortes des Antragstellers liegen.

Darüber hinaus muss bei der Aufstellung auf öffentlichem Grund eine Baugenehmigung eingeholt werden. (Laut Bezirksamt Hamburg Mitte ist dies nicht mehr nötig 1.11.2012)

Finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung für Fahrradhäuschen ist sowohl bei Aufstellung auf privatem als auch auf öffentlichem Grund möglich. Voraussetzung ist aber die Lage des Grundstückes in einem dicht bebauten Gebiet und die fehlenden Alternativen.

In mehreren Bezirken kann für die Errichtung eines Fahrradhäuschens ein Baukostenzuschuss gewährt werden. Die Zuschüsse kommen aus dem Haushaltstitel „Zweckzuweisung an die Bezirke zur Förderung des Radverkehrs“. Jedoch obliegt die Entscheidung über eine Bezuschussung dem jeweiligen Bezirksamt.

Der in Hamburg auf öffentlichem Grund erlaubte Typ eines Fahrradhäuschens kostet ca. 5.300 Euro incl. MwSt.. Davon können maximal 50 Prozent bezuschusst werden. Die restlichen Kosten des Häuschens müssen die Nutzer anteilig übernehmen.

Zeitgleich mit dem formlosen Antrag auf Baukostenzuschuss sollte auch ein Antrag auf Sondernutzung mit den entsprechenden Anlagen vorliegen (nur nötig, wenn das Häuschen auf öffentlichem Grund aufgestellt werden soll).

Eine Bezuschussung kommt dann nicht in Frage, wenn das Fahrradhäuschen zum Zweck der Vermietung von Stellplätzen zur Gewinnerzielung aufgestellt werden soll.

Für die Errichtung eines Fahrradhäuschens auf privatem Grund reicht ein formloser schriftlicher Antrag auf einen Baukostenzuschuss. Auch hier übernimmt der Antragsteller die Verantwortung und Haftung und ist Ansprechpartner für das Bezirksamt.

Der Baukostenzuschuss ist zweckgebunden. Sollte das Fahrradhäuschen während der Bindungsfrist von zehn Jahren nicht mehr als solches genutzt und gepflegt werden, besteht ein Anspruch des Bezirksamtes auf Rückzahlung.

Pflichten des Antragstellers

Der Antragsteller ist der Vertreter der Nutzer gegenüber dem Bezirksamt.
Er übernimmt außerdem die Verantwortung für das Fahrradhäuschen und die Haftung. Sowohl durch die Aufstellung auf privatem als auch auf öffentlichem grund entstehen Pflichten.

Darunter fallen auf öffentlichem Grund:

  1. Kontrolle der zweckentsprechenden Nutzung
  2. Gegebenenfalls der Abbau des Häuschens bei Widerruf der Sondernutzungs-genehmigung oder Ende der zweckentsprechenden Nutzung
  3. Aufbringen der Unterhaltskosten aus eigenen Mitteln (Nutzergruppe )
  4. Keine Belastung des Bezirksamtes durch Haftungsansprüche oder Folge-schäden
  5. Mitteilung eines Wechsels des Vertreters der Nutzergruppe an das Bezirksamt

Auf öffentlichem und privatem Grund:

  1. Instandhaltung
  2. Haftpflichtversicherung
  3. Keine Werbung an den Fahrradhäuschen
  4. Einhaltung der Bedingungen bei Gewährung eines Baukostenzuschusses (s.u.)
  5. Gegebenenfalls Zustimmung des Grundeigentümers mit dem Hinweis, dass bei Bewilligung eines Baukostenzuschusses eine Bindungsfrist der Mittel vorliegt

Die Instandhaltung des Fahrradhäuschens wird dann, soweit es auf öffentlichem Grund steht, durch die Wegewarte kontrolliert.
Die Hausratversicherungen bewerten die Fahrradhäuschen wie einen Keller und gewähren Versicherungsschutz für die dort abgestellten Fahrräder.

Beispielantrag

Sie finden hier als PDF Download einen Beispielantrag für das Aufstellen eines Fahrradhäuschens. Die Anschreiben können jeweils für eine Mietergemeinschaft als Antragsteller, als auch für einen Gebäudeeigentümer genutzt werden.
Im zweiten PDF Download finden sie Beispielanlagen für den Antrag, wie z.B: einen Ausschnitt aus der Flurkarte, den Bereich aus Google Maps und Streetview, sowie ein Infoblatt Bau Fahrradhäuschen.
Der Beispiel Antrag soll nur einen Überblick der einzureichenden Unterlagen bieten. Sollten Sie von Bezirkamtsseite andere oder weitere Formulare ausfüllen müssen, würden wir uns über eine Nachricht freuen. Bitte senden sie diese Informationen an die Geschäftsstelle des VCD Nord.

Beispielantrag

Anlagen Beispielantrag